Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist im Außenverhältnis dahingehend beschränkt, dass sie sich nicht auf Geschäfte erstreckt, durch die der Verein über den Rahmen der Vereinsmittel hinaus verpflichtet wird. Ein solches Geschäft bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mitgliederversammlung, die diesem mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmen muss.