Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die für den Verein eine Verbindlichkeit zur Folge haben, gilt folgende Befugnisregelung: a) Werden Verbindlichkeiten von nicht mehr als EUR 100,- (in Worten: einhundert Euro) begründet, kann ein Vorstandsmitglied allein entscheiden. b) Werden Verbindlichkeiten bis zu EUR 1.500,- (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) begründet, so ist eine einstimmige Entscheidung des Vorstandes erforderlich. c) Werden Verbindlichkeiten von über EUR 1.500,- (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) begründet, so ist die Entscheidung der Mitgliederversammlung erforderlich. Das Aufteilen einer Gesamtverbindlichkeit in mehrere Einzelverbindlichkeiten zur Unterschreitung der genannten Höchstgrenzen ins unzulässig.