Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 1.000,00 (in Worten: eintausend Euro) die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich ist.