Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro) der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.