Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Entscheidung über: An- und Verkauf von Vereinsvermögen, soweit dies einen Betrag von EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) übersteigt, Beleihungen des Vereinsvermögens, die langfristige Verbindlichkeiten zur Folge haben, Beteiligungen an Gesellschaften und juristische Personen sowie die Aufnahme von Darlehen über den Betrag von EUR 30.000,00 (in Worten: dreißigtausen Euro) hinaus bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.