Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zu Belastungen und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits über mehr als EUR 20.000,00 (in Worten: zwanzigtausend Euro), die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.