Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Langfristige Verpflichtungen (z.B. Mietverträge o.ä.) bedürfen in jedem Falle der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Finanzentscheidungen von bis 100 Euro im Einzelfall können von einem Vorstandsmitglied allein, bis 200 Euro von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam getroffen werden. Finanzentscheidungen bis 500 Euro können vom Vorstand einstimmig beschlossen werden. Ist hierzu keine Einstimmigkeit herzustellen, sowie bei Beträgen über 500 Euro, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.