Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg
Nummer des Vereins:
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VR 13267
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sterntaler e.V.
b)
Hamburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als DM 1000.-- belasten, ist sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Betrag
zwischen DM 1000.-- und DM 2000.-- belasten, bedarf
es der Zustimmung des Vereinsausschusses.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als DM 2000.-
- belasten, bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
b)
2. Vorsitzender:
Geisenhof, Michael, Hamburg
1. Vorsitzende:
Hell, Bettina, geb. Scheller, Hamburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.02.1992 zuletzt geändert am 20.01.1993
a)
10.06.2002
Horstkamp
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Tag der ersten Eintragung:
08.05.1992
2
a)
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als EUR 5.000,00 belasten, ist sowohl der
1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende
bevollmächtigt.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Betrag
zwischen EUR 5.000,00 - EUR 10.000,00 belasten,
bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als EUR
10.000,00 belasten, bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 und
4 beschlossen. Ferner wurde § 5 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der
nachfolgenden §§ 6-14 wurde angepasst und sind jetzt §§ 5-13. Die jetzigen §§ 6 und 13
wurden ebenfalls geändert.
a)
01.11.2017
Waters
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 2, 3
und 13 beschlossen.
a)
26.11.2019
Rullmann
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2
beschlossen.
a)
20.06.2024
Rullmann
Abruf vom 26.12.2024