Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sekretär und bis zu neun weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, eines davon muss der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister oder der Sekretär sein.