| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf bis neun Personen, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und den weiteren drei bis sieben Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, wobei der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende darunter sein muss, gemeinsam vertreten. |