| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. Vorsitzenden und dem 1. Rechnungsführer gemeinsam vertreten. Im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden oder des 1. Rechnungsführers tritt an die Stelle der 2. Vorsitzende. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen werden. |