| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 2. Kassenwart, dem 1. Sekretär und dem 2. Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |