Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Öffentlichkeitswart, dem 1. Kassenwart, dem 2. Kassenwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.