Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Markentingbauftragten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.