| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. |