| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern, darunter einer/einem ersten Vorsitzenden, einer Stelllvertretung sowie einem/einer Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter vorzunehmen. |