Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Rechnungsführerin und bis zu vier Beisitzerinnen. Für den Verein vertretungsbefugt gemäß § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter denen stets die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende sein muss.