| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzenden und dem Schatzmeister gemeinsam vertreten. |