Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der/die 1. Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart:in, der/die Schriftführer:in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.