Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Zahlungsanweisungen sind nur der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertretungsberechtigt.