| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sine des § 26 bGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der dritten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |