| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsbefugt, wobei einer der Stellvertreter sein muss. |