| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vizepräsident/in, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |