| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer (Funktionsträger) sowie bis zu vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Funktionsträger gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied (Beisitzer) oder durch zwei Funktionsträger gemeinsam vertreten. |