| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer oder durch einen von ihnen gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten. |