| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 bGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. Vorsitzenden oder der Stellvertreter. |