Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 4 und höchstens 7 Mitgliedern; darunter der/die 1. Vorsitzende/n, zwei stellvertretende/n Vorsitzende/n, einer/einem Kassenwart/in und einer/einem Protokollführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.