Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Ab einem Geschäftswert von 10.000 EUR wird der Verein durch wenigstens zwei Vorstandsmitglieder vertreten.