| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bis zu einem Betrag von 100€ durch jedes Vorstandsmitglied allein und darüber hinaus durch den Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |