| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Maßnahmen, die den Verfügungsrahmen von 5.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |