Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und aus mindestens zwei und höchstens vier weiteren Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Hiervon abweichend vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000 EUR, bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung im Vereinsregister und bei Abgabe der Steuererklärung