| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Sekretär/in, dem/der Schatzmeister/in, zwei Beisitzer/innen und zwei Ersatzbeisitzern/innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der/die Vorsitzende und/oder der/die stellvertretende Vorsitzende. |