| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Im Falle der Verhinderung wird der/die 1. Vorsitzende durch den/die 2. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Nachweis der Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden. |