| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der 1. Stellvertreterin/dem 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreterin/dem 2. Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |