| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, daunter der ersten Vorsitzenden, der zweiten Vorsitzenden, der Kassenwart und Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |