| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Ist der/die Vorsitzende verhindert, ist der/die Stellvertreter/in berechtigt, den Verein allein zu vertreten. |