| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenverwalter unter der Maßgabe, dass die Anzahl der Personen eine ungerade Zahl ergibt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei seiner Mitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. |