| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand kann um einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |