Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Präsidenten, den beiden Vize-Präsidenten und dem Schatzmeister. Es können zwei weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Präsident oder einer seiner Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.