Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertrende Vorsitzende. Der Verein wir gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.