| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, gemeinsam vertreten. |