| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |