| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und bis zu 3 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |