| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden allein oder durch den Schriftführer und Schatzmeister gemeinsam vertreten. |