Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bis höchstens sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassenwart und bis zu vier weitere Mitglieder (Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in Bezug auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Er ist gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter vertretungsberechtigt.