| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorstandsvorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in zusammen mit einem weiterem Vorstandsmitglied vertreten. |