Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als 250 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.