| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden und der/dem 2 Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. Vorsitzende/n und die/den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. |