Der Vorstand des Vereins besteht aus dem oder der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, einer Kassiererin oder einem Kassierer und vier Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter immer der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.