| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter mit dem Schriftführer oder Kassenführer gemeinsam vertreten. |